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WIR KÄMPFEN FÜR IHRE ABFINDUNG
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WIR KÄMPFEN FÜR IHRE ABFINDUNG


UNSERE FAQ

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu unserem Service:

Eine Abfindung verdienen Sie sich durch Ihre mehrjährige Betriebszugehörigkeit. Schließlich haben Sie Ihrem Arbeitgeber über eine lange Zeit loyal gedient und zum Erfolg des Unternehmens beigetragen. Nach einer Kündigung entspricht die Abfindung daher einer Entschädigung für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes. Es ist es also Ihr gutes Recht, eine Abfindung einzufordern.
Die Höhe der Abfindung richtet sich in erster Linie nach Ihrem aktuellen Bruttomonatslohn und der Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit. Aufgrund von verschiedenen Faktoren wie z.B. Ihrem Alter, einem Tarifvertrag oder Sonderbestimmungen kann Ihre Abfindung auch deutlich höher ausfallen. Für eine erste Einschätzung können Sie unseren Abfindungsrechner nutzen.

Um Ihnen unnötige Kosten und Enttäuschungen zu ersparen, übernehmen unsere Partneranwälte in der Regel nur Fälle, bei denen Sie sicher davon ausgehen können, dass der Arbeitgeber Ihnen eine Abfindung zahlen muss. Wenn unsere Partneranwälte Ihren Fall übernehmen, tragen Sie also kein finanzielles Risiko.

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, müssen Sie für unseren kompletten Service rein gar nichts zahlen. Dann übernimmt Ihre Versicherung die Kosten für den Rechtsstreit. Sollten Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung zahlen müssen, bekommen Sie diesen Betrag sogar von uns erstattet.

Auch wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, sind Sie auf der sicheren Seite. Wenn es zu einem Vergleich kommt und Sie eine Abfindung erhalten, müssen Sie lediglich die Kosten für den Rechtsanwalt zahlen. Diese Kosten hängen prozentual mit Ihrem Bruttolohn zusammen. Die Bemessungsgrundlage (Streitwert) ist ein Quartalslohn. Wenn Sie beispielsweise brutto 2.500 Euro pro Monat verdienen, beträgt der Streitwert mindestens 7.500 Euro. Wenn Ihnen eine Abfindung gezahlt wird, betragen die Anwaltskosten aber nur 1.923 Euro. Dieser Betrag wird von der Abfindung abgezogen, sodass Ihnen auf jeden Fall der Großteil Ihrer Abfindung erhalten bleibt.

Sofern Sie keine Rechtsschutzversicherung haben und die Erfolgsaussichten auf eine Abfindung unsicher sind, kann die Easy Abfindung GmbH den Prozess für Sie finanzieren. In dem Fall werden die Kosten für den Rechtsanwalt komplett von uns übernommen. Wenn Sie dann eine Abfindung zugesprochen bekommen, behalten wir als Gegenleistung lediglich eine Gebühr in Höhe von 20 Prozent (zzgl. MwSt.) von der Netto-Abfindungssumme ein.

Haben Sie noch Fragen zu den Kosten? Bitte rufen Sie uns an! Gerne beantworten wir Ihnen Ihre Fragen persönlich. Unsere Nummer lautet 05731-4977428.

Es kommt darauf an. Bei einer ordentlichen fristgerechten Kündigung muss keine vorherige Abmahnung erfolgt sein. Handelt es sich jedoch um eine verhaltensbedingte Kündigung, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in der Regel vorab eine Abmahnung aussprechen. In unserem Ratgeber-Bereich erhalten Sie weitere Informationen über die unterschiedlichen Arten der Kündigung, die Kündigungsschutzklage, über die Abmahnung und zum Thema Kündigungsschutz.

Ja. Selbst wenn der Arbeitgeber die Kündigungsschutzklage verliert, wird er den Mitarbeiter nicht weiterbeschäftigen wollen, denn nach dem Rechtsstreit ist das Vertrauensverhältnis zerstört. Daher zahlen Arbeitgeber in der Regel lieber eine Abfindung und entschädigen den Mitarbeiter damit finanziell für die Nicht-Wiedereinstellung.

Ob Ihnen nach einer Kündigung eine Abfindung zusteht, hängt von vielen Faktoren ab (Betriebsgröße, Tarifvertrag, Art der Kündigung, Formfehler bei der Kündigung etc.). Gerne beraten wir Sie dazu. Unsere Partneranwälte, allesamt Spezialisten für Arbeitsrecht, werden Ihnen innerhalb von wenigen Minuten sagen können, ob Sie Chancen auf eine Abfindung haben. Rufen Sie uns einfach unter der Telefonnummer 05731-4977428 an und schildern Sie uns Ihren Fall.

Wenn die Voraussetzungen für eine Abfindung erfüllt sind, führt der Weg zur Abfindung häufig über eine Kündigungsschutzklage. Einer unserer Partneranwälte übernimmt das für Sie. Er berät Sie umfassend und verständlich und nimmt Ihnen alle anfallenden Aufgaben ab, so dass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen.

Die Frist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage läuft 21 Tage. Die Frist beginnt mit Erhalt der Kündigung. Wenn Sie zum Beispiel am 1. Tag eines Monats die Kündigung erhalten haben, läuft die Frist am 22. des gleichen Monats um Mitternacht ab. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Kündigungsschutzklage bei dem zuständigen Arbeitsgericht eingehen (z.B. per Fax).

Sie können sich auch noch am letzten Tag bei uns melden. Wir haben alles vorbereitet. Um die Klage einzureichen benötigen wir lediglich Ihre Daten (Name, Adresse) sowie die Daten des Unternehmens (Name, Adresse). Alle weiteren Unterlagen können wir im Nachgang einreichen.

Die meisten Fälle landen gar nicht vor Gericht, so dass auch keine Gerichtskosten anfallen. Stattdessen kommt es vorher zu einem Vergleich, bei dem sich beide Parteien auf eine Abfindung einigen. Die Gespräche mit dem Arbeitgeber führt einer unserer erfahrenen Partneranwälte, der in der Verhandlung das Optimum für Sie herausholt.

Sollte es jedoch zu einem Gerichtstermin kommen, müssen Sie als Arbeitnehmer zwar vor Gericht erscheinen, aber Sie müssen dort nichts sagen. Auch das übernimmt unser Partneranwalt für Sie und kümmert sich zudem um alle anderen Aufgaben und juristischen Angelegenheiten: Er reicht die Kündigungsschutzklage ein, verhandelt mit Ihrem Arbeitgeber, vertritt Sie gegebenenfalls vor Gericht und sorgt dafür, dass Sie das Geld ausgezahlt bekommen. In der Zwischenzeit hält er Sie immer auf dem Laufenden.

Konnten wir Ihre Frage nicht oder unzureichend beantworten? Dann nutzen Sie unseren persönlichen Support:
Rufen Sie an, schreiben Sie uns eine WhatsApp oder eine E-Mail

WIR WERDEN IHNEN MIT RAT UND TAT ZUR SEITE STEHEN UNF FÜR IHRE ABFINDUNG KÄMPFEN!