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WIR KÄMPFEN FÜR IHRE ABFINDUNG
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WIR KÄMPFEN FÜR IHRE ABFINDUNG


ABFINDUNG TIPPS
ABFINDUNG - DIE WICHTIGSTE INFORMATIONEN

 

Eine Abfindung bezeichnet die einmalige Zahlung eines bestimmten Betrages vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Im Gegenzug verzichtet dieser auf Rechtsansprüche wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und zur Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und der Verdienstmöglichkeit.

Oft erkaufen sich Arbeitgeber mit einer freiwilligen Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrages das Einverständnis des Arbeitnehmers. Ob diese Einigung für die Arbeitnehmer wirklich vorteilhaft ist, hängt von den Erfolgschancen einer möglichen Klage ab. Hat der Arbeitnehmer im Anschluss keine neue Arbeitsstelle, kann der Bezug des Arbeitslosengeldes bis zu 12 Wochen gesperrt werden.
Arbeitgeber und der Arbeitnehmer verhandeln über die Höhe der Abfindung. Die Einigung wird dabei meist im Rahmen einer Kündigungsschutzklage herbeigeführt. Diese hat eigentlich zum Ziel, die Rechtswidrigkeit der Kündigung festzustellen. Was wiederum zur Folge hat, dass das Arbeitsverhältnis zu keinem Zeitpunkt beendet war und eine Wiedereinstellung herzustellen ist. In der Praxis kommt es bei einem Erfolg der Klage aufgrund meist unüberbrückbarer Differenzen zu einem Aufhebungsvertrag, in der eine Abfindungszahlung vereinbart wird.
Bei der Festsetzung der Abfindung gilt folgende Faustformel: Pro Beschäftigungsjahr wird ein halbes Bruttomonatsgehalt gezahlt. Wenn jemand fünf Jahre bei einem Unternehmen gearbeitet und dort 3.000 Euro pro Monat verdient hat, so ergibt sich als Abfindung ein Betrag in Höhe von 7.500 EUR (5 x 3.000/2 = 7.500).
Die Abfindung gilt als Arbeitseinkommen und muss dementsprechend voll versteuert werden. Da das zu versteuernde Einkommen durch den Erhalt der Abfindung steigt, ändert sich zumeist auch der Steuersatz des Arbeitnehmers. Hier lässt sich mit der sogenannten Fünftelregelung eine zu hohe Steuerbelastung vermeiden.

Mit der sogenannten Fünftelregelung im Steuerrecht werden außerordentliche Einkünfte begünstigt (§ 34 EStG). Hierbei handelt es sich um Einkünfte, die über mehrere Jahre erwirtschaftet wurden, aber in einem einzelnen Jahr realisiert und besteuert werden. Dazu zählen auch Abfindungen. Ohne die Begünstigung käme es zu einer außergewöhnlich hohen Steuerbelastung, weil der Steuersatz aufgrund der Steuerprogression stärker ansteigen würde als bei Verteilung auf mehrere Jahre. Ziel der Fünftelregelung ist es, hierfür einen Ausgleich zu schaffen: Zwar werden auch die außerordentlichen Einkünfte voll besteuert, aber nur ein Fünftel davon wirkt sich progressiv auf den Steuersatz aus. Details dazu kann jeder Steuerberater nennen.

AUSWIRKUNGEN DER ABFINDUNG AUF DAS ARBEITSLOSENGELD

Eine Abfindung hat keine negativen Auswirkungen auf die Höhe des Arbeitslosengeldes. Allerdings kann das Arbeitsamt eine Sperrfrist verhängen. Diese dauert bis zum gesetzlich vorgeschriebenen oder im Arbeitsvertrag vereinbarten Kündigungszeitpunkt. Das Arbeitslosengeld wird dann erst ab dem rechtlich richtigen Zeitpunkt gezahlt. Weitere Infos finden Sie hier: Anrechnung einer Abfindung auf das Arbeitslosengeld.